Ein “ KWK - Zuschlag” gemäß KWKG 2016 wird nur ausgezahlt, wenn der Strompreis “positiv” ist, d.h. nicht Null oder negativ ist.
Für das Jahr 2019 gab es 211 negative Stundenkontrakte sowie einen Nullwert, so viel wie noch nie. Diese verteilten sich auf 39 Tage im Jahr 2019 in denen der Netzbetreiber keinen KWK Zuschlag auszahlen kann.
Allerdings gehen diese Beträge nicht verloren, da die jeweiligen Betriebsstunden nicht für der Förderungszeitraum abgezogen werden.
Leider ist davon auszugehen, dass die Anzahl der negativen Stundenkontrakte künftig weiter zunehmen.
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